Der Bundesrat hat einem hessischen Gesetzentwurf zugestimmt, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz lobten die Entscheidung der Länderkammer. „Der Schutz jüdischen Lebens ist deutsche Staatsräson. Wer Israels Existenzrecht leugnet, greift jüdisches Leben an. Wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an“, sagte der Ministerpräsident und fügte hinzu: „Deshalb setzen wir heute eine klare Grenze. Der Gesetzentwurf ist ein Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land: Der Staat schaut nicht weg. Wir stehen an eurer Seite.“
„Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat ein Gesetzentwurf eine Mehrheit erhalten, der das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. Von diesem Tag wird ein wichtiges Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land gesendet: Wir wollen und wir werden jüdisches Leben in Deutschland besser schützen. Für dieses bedeutende Zeichen bin ich sehr dankbar“, sagte Justizminister Heinz. Das geltende Recht sieht bisher keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel und den Aufruf zur Beseitigung Israels vor. Derzeit können beispielsweise einschlägige Parolen nur sanktioniert werden, sofern sie die Billigung von Straftaten enthalten oder es sich um die Übernahme von Losungen der Terrororganisation Hamas handelt.