Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

„Einhaltung der KI-Verordnung muss Firmen möglichst leichtgemacht werden“

Am 1. August ist die europäische KI-Verordnung in Kraft getreten. Mit den schrittweise wirksam werdenden Bestimmungen entsteht für Unternehmen ein vielschichtiges Regelsystem, dessen Details teils noch erarbeitet werden.

Für viele Unternehmen wirft dies Fragen auf. Das Hessische Digitalministerium hatte daher hessische Unternehmen, die als potenzielle KI-Anbietende und -Betreibende von der Verordnung zur Künstlichen Intelligenz betroffen sind, zu einer Informationsveranstaltung „How to (AI) Act: Wie sich Unternehmen auf die europäische KI-Verordnung vorbereiten können“ eingeladen, die auch online verfolgt werden konnte. Neben der Information und zahlreichen Nachfragen standen auch Austausch und Netzwerken im Fokus der rund 100 Teilnehmenden des Abends.

„Die Verordnung hat ihre Stärken und Schwächen. Aber sie ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und zu mehr Klarheit, auch wenn noch viele Details ausgearbeitet werden müssen. Wichtig ist nun eine europäisch einheitliche Umsetzung und dass es Unternehmen so leicht wie möglich gemacht wird, ihre Compliance mit der Verordnung sicherzustellen und nachzuweisen. Dazu braucht es Handreichungen und Beratungsmöglichkeiten, um schnell zu ermitteln, was ein Unternehmen tun muss, um die Bestimmungen einzuhalten“, sagte Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus zur Begrüßung. Dazu bedürfe es Informationen, unterstrich Sinemus. Denn laut einer Studie kennen nur 32 Prozent der befragten Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Inhalte der KI-Verordnung. Eine andere Studie hat ergeben, dass sich fast die Hälfte der befragten Unternehmen noch gar nicht oder nur wenig mit der Umsetzung der KI-Verordnung befasst hat. Eine breite Mehrheit an Unternehmen wünscht sich Hilfe bei der Auseinandersetzung mit der KI-Verordnung. Diese Hilfestellung möchte das Digitalministerium mit dieser Veranstaltung anbieten. „Sie werden feststellen: Es bedeutet zwar etwas Arbeit, aber für die meisten Firmen wird die KI-Verordnung keine langfristige Bürde und sie wird auch keine Innovationen, die der Gesellschaft dienlich wären, verhindern“, ermunterte die Ministerin. „Das ist besonders wichtig, denn ich bin von den enormen Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz überzeugt. Wir wollen, dass Unternehmen Innovationen hervorbringen und KI in die Anwendung bringen, damit ‚KI made in Hessen‘ zu einem Markenzeichen unseres Bundeslandes wird. Daher unterstützen wir sie als Digitalministerium gerne und vielfältig.“ Sinemus verwies unter anderem auf das Hessische Zentrum für Künstliche Intelligenz hessian.AI, das KI-Innovationslabor mit einer leistungsfähigen KI-Recheninfrastruktur, die AI Quality & Testing Hub GmbH sowie das Förderprogramm Distr@l.

Vertrauen in die Anwendung von KI-Systemen schaffen

Nach dem Grußwort der Ministerin informierte Dr. Michael Rammensee, Geschäftsführer der AI Quality & Testing Hub GmbH, zu „Möglichkeiten zur Sicherung von KI-Qualität“. Prof. Dr. Domenik Wendt, Professor für Bürgerliches Recht, Europäisches Recht und Europarecht an der Frankfurt University of Applied Sciences, referierte zur „Bedeutung der KI-Verordnung für Unternehmen“.

Dr. Michael Rammensee: „Die Sicherung der Qualität von KI-Systemen ist essenziell, um Vertrauen in ihre Anwendung zu schaffen und gleichzeitig Innovationen zu fördern. Durch den Einsatz standardisierter Verfahren können wir sicherstellen, dass Künstliche Intelligenz sicher und im Einklang mit den Anforderungen der KI-Verordnung ist. Unser Ziel muss es sein, KI-Lösungen zu entwickeln, die den höchsten Qualitätsanforderungen entsprechen und gleichzeitig einen praktischen Mehrwert für Unternehmen und die Gesellschaft bieten.“

Prof. Dr. Domenik Wendt: „Der AI Act setzt den Grundstein für ein umfassendes Regelsystem für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union. Die Verzahnung mit harmonisierten Normen macht es komplexer, zugleich aber auch handhabbarer für die Praxis.“ Er fügte hinzu: „Für Hochrisiko-KI-Systeme fordert der AI Act eine Konformitätsbewertung. Die Einhaltung harmonisierter Normen erleichtert diese und ermöglicht gleichzeitig die Umsetzung der neuen Compliance-Anforderungen.“