- Fachgremium legt Vorschlag für Standortklausel vor
- Forschung, Produktion und Investitionen in Deutschland sollen stärker berücksichtigt werden
- Hessen drängt auf schnelle Umsetzung und praxistaugliche Regeln für den Pharmastandort
Hessen begrüßt den Vorschlag des von der Bundesregierung eingesetzten Fachgremiums für eine Standortklausel für die deutsche Pharmaindustrie. Künftig sollen Unternehmen beim zusätzlichen Herstellerabschlag entlastet werden können, wenn sie in Deutschland forschen, produzieren und investieren. Auch Tarifbindung soll berücksichtigt werden. Hessen hatte sich bereits im Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und zuletzt mit seiner Bundesratsinitiative zur Biotechnologie für eine solche Regelung eingesetzt. Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Kaweh Mansoori fordert nun eine schnelle und praxistaugliche Umsetzung.
„Eine starke Pharmaindustrie ist für Deutschland doppelt wichtig: Sie sichert die Versorgung mit wichtigen Arzneimitteln und schafft hochqualifizierte, gute Arbeitsplätze. Deshalb ist es richtig, Unternehmen einen zusätzlichen Anreiz zu geben, hier zu forschen, zu produzieren und zu investieren. Wer Verantwortung für den Standort übernimmt, sollte das auch spüren. Gerade Hessen ist ein starker Pharma- und Biotechnologiestandort. Wir wollen, dass bestehende Arbeitsplätze und Wertschöpfung gesichert werden und neue Investitionen hinzukommen. Der Vorschlag für eine Standortklausel liegt jetzt auf dem Tisch. Die Bundesregierung sollte ihn zügig umsetzen“, sagte Hessens Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Kaweh Mansoori.
Hintergrund
Der Vorschlag des Fachgremiums setzt bereits bei klinischen Studien an. Unternehmen sollen nur dann von der Standortklausel profitieren können, wenn mindestens zwei Prozent der Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmer in Deutschland rekrutiert werden. Hintergrund ist, dass Deutschland bei klinischen Studien häufig später startet als andere europäische Länder. Während hier noch Verträge verhandelt oder Genehmigungen eingeholt werden, können andernorts bereits Patientinnen und Patienten aufgenommen werden.
Auch Forschung, Produktion und Investitionen in Deutschland sollen berücksichtigt werden. Für Forschung und Entwicklung sieht der Vorschlag jährliche Aufwendungen von mindestens sieben Prozent des GKV-Umsatzes des Unternehmens vor. Auftragsforschung in Deutschland soll dabei mitzählen. Bei Produktion und Investitionen nennt der Bericht mehrere Möglichkeiten. Eine davon sind Sachinvestitionen von mindestens 500 Millionen Euro innerhalb von fünf Jahren.
Regelung, die auch für mittelständische Unternehmen funktioniert
Bei dieser Schwelle sieht Mansoori noch Diskussionsbedarf: „Die Standortklausel muss Investitionen auslösen und darf nicht an der Realität des Mittelstands vorbeigehen. 500 Millionen Euro sind für einen internationalen Pharmakonzern eine andere Größenordnung als für ein mittelständisches Unternehmen. Wenn wir die ganze Breite unserer Pharmaindustrie stärken wollen, brauchen wir eine Regelung, die auch für mittelständische Unternehmen funktioniert und Investitionen tatsächlich attraktiver macht.“
Offen ist bislang die Finanzierung. Das Fachgremium hat sich dazu nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigt. Darüber muss nun die Bundesregierung entscheiden.
Hessen hatte erst in der vergangenen Woche mit einer Bundesratsinitiative bessere Rahmenbedingungen für die Biotechnologie gefordert. Darin hat das Land die Bundesregierung erneut aufgefordert, eine Standortklausel einzuführen, die Investitionen in Forschung, klinische Entwicklung und Produktion in Deutschland berücksichtigt.