Anlässlich eines Austauschgesprächs mit dem Landesfeuerwehrverband zum Thema Leitstellen im Rettungsdienst betonte Gesundheitsministerin Diana Stolz, dass der Rettungsdienst bei allen Reformen mitgedacht und eingebunden sein muss. „Wir befinden uns mitten in zahlreichen Reformen des Gesundheitswesens, allen voran einer weitreichenden Krankenhausreform, aber auch einer Notfallreform. Dabei legen wir den Fokus auf eine enge Abstimmung zwischen Krankenhäusern, ambulantem Sektor, bodengebundenem Rettungsdienst und Luftrettung. Auch die enge Abstimmung mit den Feuerwehren, besonders mit Blick auf die Leitstellen und ihren Auftrag zur Gefahrenabwehr, ist hierbei ein sehr wichtiger Bestandteil. „Dabei gilt es, die hessischen Besonderheiten zu berücksichtigen“, hält Stolz fest.
Rettungssystem in Hessen
Das Rettungssystem in Hessen umfasst derzeit 26 Rettungsdienstbereiche mit insgesamt rund 300 Rettungswachen, 25 Zentrale Leitstellen mit drei verschiedenen Einsatzleitsystemen, 24 Ärztliche Leitungen Rettungsdienst (ÄLRD) und vier Luftrettungszentren in Kassel, Fulda, Gießen und Frankfurt. Die Zentralen Leitstellen sind dabei neben dem Rettungsdienst in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr tätig.
Durch die integrierte Funktion müssen die Belange diverser Seiten bei den Reformen mitgedacht werden. Im vergangenen Jahr wurden rund 1,3 Millionen Einsätze (Notfallrettung und Krankentransport) im Rettungsdienst durchgeführt.
„Mir ist wichtig, dass die Rettungskräfte neben dem Respekt vor ihrem täglichen Einsatz auch erkennen: Hessen handelt in ihrem Sinne. Wir brauchen nicht nur mehr Ausbildung, sondern zuvorderst auch nachhaltige Strukturen, die dafür sorgen, vor allem die Notfallversorgung, aber gleichzeitig auch die Arbeitsbedingungen für unsere Einsatzkräfte, weiter zu verbessern“, so Stolz. Für die Zukunft müsse es daher mehr klare Regelungen geben, damit z. B. Personal und Gerät flexibel aller Ortens eingesetzt werden könnten – gerade im Hinblick auf die notwendige Resilienz der rettungsdienstlichen Strukturen. Hierzu hat das Land mit der virtuellen Vernetzung der Leitstellen bereits den Grundstein dafür gelegt, bereichsübergreifend arbeiten zu können.
Die aktuelle Novellierung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) ist von großer Bedeutung. „Ziel der Reform ist eine Qualitätssteigerung des hessischen Rettungsdienstes. Hierbei spielen auch die Digitalisierung und die datenbasierte Optimierung eine wichtige Rolle, ebenso wie die Anbindung und Vernetzung von beispielsweise App-basierten Ersthelfer-Systemen. Diesen Weg können und werden wir gemeinsam in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Beteiligten gehen. Ich danke dem Landesfeuerwehrverband für den konstruktiven Austausch und die Zusage zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit in diesem wichtigen Prozess“, so die Ministerin.
Integrierte Leitstellen sind das Herzstück der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr
„Die Integrierten Leitstellen sind das Herzstück der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr. Hierfür erfüllen sie Aufgaben als Koordinationsstellen bei Brand- und Umweltlagen, Massenanfall von Verletzten, der technischen Hilfe und im Katastrophenschutz, sowie zukünftig im Zivilschutz. Sie ermöglichen eine einheitliche Priorisierung von Einsätzen, vermeiden Doppelalarme, verbessern die Abstimmung mit kommunalen Krisenstäben und beschleunigen die Warnung und Information der Bevölkerung. Ihre Leistungsfähigkeit entscheidet darüber, ob Hilfe rechtzeitig ankommt und Leben gerettet werden können. Deshalb müssen die Bedarfe des Brand- und Katastrophenschutzes bei allen politischen und strukturellen Weichenstellungen mitgedacht werden. Wer Leitstellen stärkt, stärkt die gesamte Notfallversorgung und damit die Sicherheit der Menschen in Hessen“, merkte LFV-Präsident Norbert Fischer an.
„Der Rettungsdienst wie auch die Feuerwehr haben eine enorme Bedeutung für unsere Bürgerinnen und Bürger. Die Menschen verlassen sich auf die Einsatzkräfte und vielfach liegt ihr Leben in deren Händen“, erklärte die Gesundheitsministerin und bedankte sich für das Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst sowie der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren, deren Einsatz oftmals im Ehrenamt erfolgt.