„Die Zahl der Geflüchteten, die tagtäglich in unser Land kommen, steigt deutlich. Das Land und die Kommunen tun ihr Möglichstes, um diese Herausforderung zu meistern. Es ist aber auch klar: Wir stoßen insbesondere bei der Unterbringung, aber auch bei den finanziellen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, an unsere Grenzen“, sagte der Chef der Staatskanzlei und ergänzte: „Wir erwarten, dass der Bund zu seinen Zusagen und Verpflichtungen steht, das haben die Länder, auch im Interesse der stark belasteten Kommunen, einmütig und deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir brauchen ganz konkret eine verlässliche Finanzierung und eine bessere Steuerung der Migration. Wir werden diese Position beim erwarteten Treffen der Länder mit dem Bundeskanzler im Mai einbringen.“
Bei der Flüchtlingsfinanzierung verwies der Chef der Staatskanzlei auf das 4-Säulen-Modell. Es sah vor, dass der Bund pauschal 670 Euro pro Geflüchteten und eine Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke zahlte. Außerdem übernahm er die Kosten für die so genannten unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UmA) und die Unterbringung nach der Erstaufnahme. Dieses System hat der Bund nicht über 2021 hinaus fortsetzen wollen und durch eine geringere Pauschalzahlung ersetzt. „Mit dem 4-Säulen Modell konnten steigende und sinkende Flüchtlingszahlen gut abgebildet werden. Wir haben gute Erfahrungen mit diesem System gemacht, das der Bund zu Lasten der Länder und Kommunen nicht weiterführen will“, ergänzte der Staatsminister.
Beratung über die Planungs- und Genehmigungsverfahren
Der Schutz der EU-Außengrenzen und eine gerechte Verteilung der Geflüchteten innerhalb der Europäischen Union waren ebenfalls ein Thema bei der Ministerpräsidentenkonferenz. „Wir brauchen eine wirksamere Kontrolle an den EU-Außengrenzen“, so der Staatsminister. Er ergänzte: „Darüber hinaus ist es wichtig, dass sich die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union noch viel stärker dafür einsetzt, dass wir endlich eine verbindliche Vereinbarung zur Aufnahme Geflüchteter auf den Weg bringen.“ Um zu Verbesserungen bei der Durchsetzung vollziehbarer Ausreisepflichten zu kommen, müsse auch der Bund die Voraussetzungen schaffen.
Ebenfalls haben die Regierungschefinnen und -chefs über die Planungs- und Genehmigungsverfahren beraten, die beschleunigt und verbessert werden sollen. Bund und Länder hatten vereinbart, einen „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ zu erarbeiten. Hierzu wurde bereits im November 2022 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Pläne konkretisieren sollte. „Die Arbeitsgruppe, zu der der Bund einladen soll, hat bislang noch nicht getagt. Für die Zukunftsaufgaben, die sich unser Land vorgenommen hat, ist Eile geboten. Deshalb erwarten die Länder, dass sich die Bundesregierung einigt und der Pakt endlich zeitnah auf den Weg gebracht wird“, sagte der Chef der Staatskanzlei.
Hessen übernimmt den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz ab 1. Oktober
Mit Befremden haben die Regierungschefinnen und -chefs in der heutigen Besprechung auf die Aussagen der Bundesministerin für Bildung und Forschung reagiert und darauf hingewiesen, dass es der Bundesregierung nicht zusteht, die verfassungsrechtlichen Regelungen im Bildungsbereich in Frage zu stellen. Der Bund setzt erneut die Länder mit Forderungen, die nicht in seiner Zuständigkeit liegen, unter Druck und lässt sie mit den dauerhaften Folgekosten im Regen stehen.
Ab dem 1. Oktober 2023 übernimmt Hessen den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz. Derzeit hat das Land Niedersachen den Vorsitz inne.