Heute hat das Bundesgesundheitsministerium die bereits dringend erwartete neue Testverordnung (TestV) veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Erst damit ist die Grundlage für die kostenlosen wöchentlichen Schnelltests durch professionelle Anwender geschaffen, die der Bund bereits letzte Woche angekündigt hatte.
„Wir haben unmittelbar nach der öffentlichen Absichtserklärung in der letzten Woche reagiert und alle Beteiligten an einen virtuellen Tisch geholt“, teilt Gesundheitsminister Kai Klose mit: „Für die große Bereitschaft der Kreise und kreisfreien Städte, der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Landesapothekerkammer, auch diese Aufgabe gemeinsam zu schultern, bedanke ich mich erneut.“
Um die Beteiligten bei der Umsetzung dieser Aufgabe zu unterstützen, hat das Land ein umfangreiches Starthilfepaket geschnürt.
Land unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung der Beauftragung Dritter
Das Land stellt für die Kommunen unmittelbar mit Inkrafttreten der Bundes-Testverordnung eine Muster-Allgemeinverfügung bereit, die sie nutzen können, um Dritte – z. B. Apotheken, Ärzte und Ärztinnen oder ggf. andere Dienstleister – mit der Durchführung der Tests zu beauftragen. „Da der öffentliche Gesundheitsdienst in Hessen komplett kommunalisiert ist, können nur die Gesundheitsämter solche Beauftragungen veranlassen. Mit der Muster-Allgemeinverfügung entlasten wir die Kommunen davon, jeweils eigene Dokumente formulieren zu müssen“, so der Minister.
In den von den Gesundheitsämtern beauftragten Stellen wird der Test durch geschultes Personal durchgeführt. Neben den Teststellen der KV Hessen und den bereits bestehenden kommunalen Testzentren entstehen derzeit zahlreiche weitere Teststellen. „Wir werden zeitnah auf unserer Website eine Übersicht über die Teststellen einstellen“, kündigt der Minister an. Die KV Hessen hatte gestern außerdem darauf hingewiesen, dass auch zahlreiche Hausärztinnen und Hausärzte bereits Tests für ihre Patienten und Patientinnen anbieten und darum gebeten, sich zuvor telefonisch bei seinem Hausarzt zu informieren.
Land hat Testkapazitäten gesichert
Neben der Unterstützung bei der Beauftragung wurden seitens der Städte und Kreise Schwierigkeiten bei der kurzfristigen Materialbeschaffung zur Umsetzung des Testangebots benannt.
„Auch hier hat das Land vorausschauend gehandelt: wir haben sichergestellt, dass die Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung sowie Städte und Kreise noch in dieser bis zu Woche 800.000 Tests beschaffen können“, teilt Klose mit. „So überbrücken wir die durch die kurzfristige Ankündigung des Bundes entstandene Phase, in der die Beauftragungen und auch entsprechende Test-Lieferketten noch nicht angelaufen sein können.“
In die finale Testverordnung wurde übrigens auch eine hessische Initiative mit aufgenommen: Bis Ende März 2021 werden weiterhin bis zu neun Euro für ein Testkit ersetzt und die Erstattung erst danach auf maximal sechs Euro abgesenkt.