„Unsere Ermittler arbeiten mit großem persönlichen Einsatz täglich daran, Kindesmissbrauch zu unterbinden und die Verbreitung von sexuellen Darstellungen von Minderjährigen im Internet einzudämmen. Die teils sehr aufwendigen Ermittlungen zur Strafverfolgung pädokrimineller Täter sind auch psychisch sehr belastend. Auch wenn wir schon an unterstützenden, technisch-innovativen Lösungen arbeiten, müssen sich die Beamten dennoch widerwärtigste Bild- und Videoaufnahmen ansehen, um die Täter zu überführen. Ihre wichtige Arbeit dient dem Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Wir sind allen Ermittlerinnen und Ermittlern für ihren Einsatz von Herzen dankbar“, sagte Rhein am Mittwoch in Wiesbaden und ergänzte: „Wir unterstützen diese herausfordernde Arbeit mit allem, was notwendig ist. Auch als Zeichen unserer Anerkennung haben wir daher eine neue Erschwerniszulage beschlossen. Uns ist bewusst, dass Geld die Belastungen nicht aufwiegen kann. Die zusätzlichen 300 Euro monatlich sollen aber unterstreichen, für wie wichtig wir diese Arbeit halten“, sagte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein.
Ermittler der BAO Fokus erhalten monatlich 300 Euro Erschwerniszulage
Vom 1. Juli 2023 an erhalten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, deren Hauptaufgabe im Deliktsbereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder der Kinderpornografie liegt, eine Zulage in Höhe von 300 Euro monatlich. Sie ist Teil der Besoldung der Polizeibeamten und nicht ruhegehaltfähig. Für in diesem Bereich eingesetzte Tarifbeschäftigte wird ebenfalls ein monatlicher Betrag in Höhe von 300 Euro als außertarifliche Zulage gezahlt. Die hessische Polizei hat frühzeitig Supervisions- und Betreuungsangebote für die im Bereich des Kindesmissbrauchs tätigen Beschäftigten etabliert. Die Angebote werden sehr gut angenommen.
„Für dieses besonders schlimme, dynamische Kriminalitätsfeld haben wir mit der BAO FOKUS bereits 2020 einen Schwerpunkt gesetzt. Mit über 4.475 Durchsuchungen, 66 Haftbefehlen und rund 67.000 sichergestellten Datenträgern haben wir den Verfolgungsdruck spürbar erhöht. Die Erfolge der Ermittler verdienen unsere Hochachtung. Sie haben in vielen Fällen realen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen – auch in Hessen – gestoppt und die Weiterverbreitung sexueller Darstellungen Minderjähriger unterbunden“, sagte Innenminister Beuth und stellte auch die technische Unterstützung heraus, die genutzt wird: „Wir setzen mit einer hochmodernen Forensik-Plattform auf innovative Technik, um schnellstmöglich die entscheidenden Informationen zu finden und Opfer zu schützen. Dennoch fehlt unserer Polizei im Kampf gegen Kindesmissbrauch weiterhin das dringlichste und wichtigste Werkzeug – die Nachverfolgung der individuellen Spur im Internet, der sogenannten Tatzeit-IP-Adresse. Ich appelliere an die Bundesregierung, auch hier ihre internen Differenzen schnellstmöglich zu überwinden und den Ermittlern endlich dieses wichtige Instrument zum Schutz für Missbrauchsopfer und der Bestrafung der Täter an die Hand zu geben.“
Bundesweite Verdopplung der Fallzahlen
Die BAO FOKUS mit mehr als 300 Ermittlern bündelt und intensiviert seit dem 1. Oktober 2020 erfolgreich die polizeilichen Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in Hessen und unterstützt die weltweiten Fahndungen gegen Kinderpornografie. Laut Bundeskriminalamt wurden im vergangenen Jahr in mehr als 48.800 Fällen von Kinderpornografie Anzeige erstattet. Im Vorjahr waren es bundesweit rund 44.270 Anzeigen. Auch die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch stiegen 2022 im Vergleich zum Vorjahr leicht auf mehr als 16.600 registrierte Straftaten an. In Hessen wurden 2022 mehr als 1.100 Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Minderjährigen registriert.
Nahezu alle Fälle basieren auf digitalen Spuren
Die übergroße Zahl der Fälle von Kindesmissbrauch und die Darstellung sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige ergeben sich aus digitalen Spuren. In vielen Fällen erhalten die hessischen Ermittlungsbehörden Hinweise von Internetdienstleistern oder der US-amerikanischen Organisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC), die von Internetprovidern über Missbräuche im Zusammenhang mit Kinderpornografie informiert wird. Seit 2018 sind die Meldungen durch NCMEC an die hessischen Strafverfolger um rund 1.400 Prozent gestiegen. Die sogenannten NCMEC-Fälle bilden damit mit Abstand den größten Anteil der Fallzahlen. In allen diesen Fällen bilden digitale Spuren – also meist gesicherte Bilder und Videos mit Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen – den ersten und meist einzigen Ermittlungsansatz für die Strafverfolger. Größter Hinderungsgrund für weitere Ermittlungserfolge ist aus Sicht der Ermittler die mangelnde Speicherdauer von IP-Adressen, über die eine Identifizierung von Tätern möglich wäre
BAO wird weiter gestärkt – Neue Forensik-Plattform unterstützt Ermittler
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen hat die Hessische Landesregierung in diesem Bereich finanzielle Rekordmittel in Höhe von 18,8 Millionen Euro eingeplant. Zudem wird die BAO FOKUS mit weiteren 50 neuen Stellen gestärkt. Das Hessische Landeskriminalamt und der INNOVATION HUB 110 des Hessischen Präsidiums für Technik haben gemeinsam eine Forensik-Plattform entwickelt, um Kinderpornographie noch besser bekämpfen zu können. Daten können so deutlich schneller und zielgerichteter ausgewertet werden – das ermöglicht es, Täternetzwerke zu enttarnen und Täter schneller festzunehmen, um Missbrauch von Kindern zu verhindern.
Beratungs- und Hilfehotline zur Prävention und Aufklärung
Eine hessenweite Beratungs- und Hilfehotline zur Prävention und Aufklärung über die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie wurde Anfang 2022 neu eingerichtet. Unter der Rufnummer 0800 - 55 222 00 können sich Eltern, Lehrkräfte sowie junge Menschen vertrauensvoll an die Präventionsexperten der hessischen Polizei wenden. Hintergrund ist vor allem, dass häufig – meist unbedarft – einschlägige Bilder und Videos von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden über soziale Netzwerke sowie Messenger-Dienste verbreitet werden.